Corona-Sonderförderung: 4.200 Euro für Kunstmuseum der Stadt Albstadt
Im Rahmen des Programms „Kunst trotz Abstand“ erhält das Kunstmuseum der Stadt Albstadt 4.200 Euro Sonderförderung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg. Damit kann die Einrichtung die Ausstellung „Big Bang. Neue Welten im experimentellen Druck“ finanzieren.
„Das Museum ist ein Alleinstellungsmerkmal für Albstadt und für eine Kommune in dieser Größe keine Selbstverständlichkeit, ein Kunstmuseum zu betreiben“, betont Andrea Bogner-Unden MdL.
Landesweit profitieren mehr als 60 nichtstaatliche Musen im Land von der Sonderförderung in Höhe von insgesamt 470.000 Euro. Unterstützt werden neue Vermittlungs- und Bildungsprogramme, mit denen die Museen beispielsweise mit neuen Formaten Sonderausstellungen oder besondere Aspekte ihrer Sammlungen präsentieren. Spätester Beginn soll im März 2022 sein.
„Nach der langen Lockdown-bedingten Schließung in diesem Frühjahr ist es für die Museen umso wichtiger, sich nun mit neuen Projekten präsentieren zu können“, so MdL Bogner-Unden: „Die Förderung für das Kunstmuseum Albstadt ist auch eine Anerkennung der wichtigen Arbeit nichtstaatlicher Museen – gerade in der Fläche.“
Die Museen sind ausdrücklich ermutigt, für die Konzipierung, Training und Durchführung vorrangig freischaffende Kulturvermittlerinnen und –vermittler zu engagieren. „Das sind gute Nachrichten für die Freischaffenden. Die Aussicht auf mehr Bildungsarbeit im Museum oder auch in digitalen Formaten geben Sicherheit und Planungsperspektiven“, sagt MdL Bogner-Unden.
Hintergrund: Sonderförderprogramm für nichtstaatliche Museen
Das Sonderförderprogram für nichtstaatliche Museen ist Teil des Impulsprogramms „Kunst trotz Abstand“, mit dem bereits mehrere hundert Projekte während der Corona-Krise gefördert werden konnten. 62 nichtstaatliche Museen werden mit insgesamt rund 470.000 Euro gefördert.
Konkret unterstützt das Sonderförderprogramm die Konzeption eines neuen Vermittlungs- und Bildungsprogramms und Projekte, um neue Zielgruppen zu erreichen. Bei der Umsetzung sollen vorrangig freischaffende Kulturvermittlerinnen und –vermittler einbezogen werden.
Die Einrichtungen erhalten Zuschüsse in Höhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten – den Rest erbringen sie als Eigenanteil. Der Förderhöchstbetrag beträgt 9.000 Euro, wobei die förderfähigen Kosten gleichzeitig 3.000 Euro nicht unterschreiten dürfen. Am Programm sowie der Förderabwicklung beteiligt sind die Landesstelle für Museumsbetreuung sowie das Kompetenzzentrum Kulturelle Bildung.
