Corona Warnstufe ab Mittwoch 3. November 2021

/ November 2, 2021

Am Dienstag (2. November) wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021 in Kraft. In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die komplette Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Sozialministeriums können Sie hier abrufen:

Warnstufe durch Landesgesundheitsamt ausgerufen: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Die Übersicht zu den jeweiligen Bereichen können Sie hier abrufen:

211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf (baden-wuerttemberg.de)

Share this Post