In dieser Woche habe ich mich - aufgrund einer Bürgeranfrage - kurzfristig mit Herrn Dr. Herborn und Frau Dr. Jüppner-Luig in Meßkirch zum Gespräch getroffen. Die Ärzte hatten sich am Sonntag an mich gewandt, weil sie sich große Sorgen um die Akut- und Notfallversorgung machen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht sogenannter Poolärzte. Poolärzte sind Vertragsärztinnen und -ärzte, die gegen Honorar Bereitschaftsdienste übernehmen - etwa am Wochenende, abends oder an Feiertagen, wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist.
Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) hatte die Kassenärztliche Vereinigung mit sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst beendet. Bis zur Urteilsbegründung gilt daher die sogenannte „Notbremse“. Das bedeutet, dass die KVBW als Übergangslösung in den ersten drei bis vier Monaten nach dem Urteil ausschließlich Arztsitzinhaber (zugelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte) oder vom MVZ zur Dienstübernahme bestimmte angestellte Ärzte im Dienstplan zum Dienst einteilt werden.
Selbst die KVBW bedauert diesen gravierenden Einschnitt, jedoch stellt diese die hiesigen Ärztinnen und Ärzte von eine große Herausforderung.
Für mich ist klar, dass wir schon heute alle vorhandenen Ärztinnen und Ärzte bei uns brauchen - tagsüber in den Praxen ebenso wie am Abend oder in der Nacht, wenn der ärztliche Notdienst gebraucht wird. Im Gespräch habe ich den Ärzten in Meßkirch zugesichert, dass ich mich bei unserem Gesundheitsminister Manne Lucha für sie einsetzen werde.
Am Mittwoch (8. November) hatte ich die Gelegenheit, darüber mit unserem Gesundheitsminister zu sprechen. Was klar ist, ist dass auch er sich für ein schnelles Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene (SGB IV) einsetzt und ihm gleichzeitig klar ist, dass eine passgenaue Versorgung und Abdeckung der Versorgung der Menschen bedarfsgerecht erfolgen muss. So plädiert Minister Lucha weiter für eine Ausnahmeregelung im Bund, bis es eine gesetzliche Grundlage für eine Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für die sogenannten Poolärztinnen und -ärzte gibt.
Ich bin davon überzeugt, dass unser Sozialminister Manne Lucha sich als Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz vehement für eine gute und schnelle Lösung im Sinne der Menschen vor Ort einsetzt.