Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Baden-Württemberg Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.032 Megawatt installiert. Dies markiert das zweite Halbjahr in Folge mit einem Zubau im vierstelligen Megawattbereich.
Es zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Landkreisen beim Ausbau. Spitzenreiter sind der Main-Tauber-Kreis (110 Megawatt), der Neckar-Odenwald-Kreis (58 Megawatt) und der Kreis Sigmaringen (53 Megawatt).
Die Abgeordnete Bogner-Unden freut sich über die Entwicklung: "Das sind stolze Zahlen für den Landkreis Sigmaringen. Immer mehr Bürger und Unternehmen setzen auf grünen und günstigen Solarstrom und haben schon heute ihre vorhandenen Dachflächen mit PV-Modulen ausgestattet, da sich für sie die Rechnung lohnt. Denn: Sie machen sich unabhängig von schwankenden Energiepreisen und tun gleichzeitig richtig viel für das Klima und unsere Umwelt. Ich bin zuversichtlich, dass die Kurve auch im zweiten Halbjahr 2024 weiter nach oben zeigt."
Im ersten Halbjahr 2024 wurden in Baden-Württemberg Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1.032 Megawatt installiert. Dies markiert das zweite Halbjahr in Folge mit einem Zubau im vierstelligen Megawattbereich. Mit dem erzeugten Strom aus den neu installierten Anlagen können rund 300.000 Haushalte im Jahr versorgt werden, was einen signifikanten Beitrag zur Energiewende darstellt.
Im Ländervergleich hat sich Baden-Württemberg auf den zweiten Platz vorgearbeitet und damit Nordrhein-Westfalen überholt. Nur Bayern liegt noch vor dem Südwesten.
Landesregierung unterstützt mit Beratungsangeboten
Die grüngeführte Landesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenbündel geschnürt mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energie insgesamt in Baden-Württemberg voranzubringen. Insbesondere mit Blick auf den Solarstrom möchte sie alle Potenziale nutzen.
Ein Beispiel: Rund 88 Prozent des Potenzials der Dächer Baden-Württembergs sind bisher ungenutzt. Im Bereich des Solarstroms gibt es daher die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden und größeren, offenen Parkplätzen. Seit dem 1. Januar 2023 gilt die PV-Pflicht zudem für Gebäude im Bestand (Wohn- und Nichtwohngebäude), sobald deren Dächer grundlegend saniert werden. Die Photovoltaik-Pflicht soll zusätzlichen Flächenverbrauch vermeiden und dafür sorgen, dass elektrische Energie dort erzeugt wird, wo sie gebraucht wird.
Mit Beratungsangeboten wie dem Energieatlas und den regionalen Energieagenturen unterstützt das Land die Bürger und Unternehmen ganz konkret. So kann mit dem Energieatlas jeder sehen, wie sich seine Dachflächen für das Anbringen von PV-Modulen eignen.
"Uns Grünen ist eine preisgünstige, zuverlässige und umweltfreundliche Energieversorgung wichtig. Wir setzen daher auf einen weiteren Ausbau der Erneuerbaren und der Solarenergie. Im Rahmen der Entlastungsallianz setzen wir uns dafür ein, weitere bürokratische Hürden zu beseitigen, um noch mehr günstigen Strom aus Photovoltaik zu erhalten", erklärt Abgeordnete Bogner-Unden.