Außerdem zwei Projekte im Zollernalbkreis
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) unterstützt unterjährig 129 besonders dringliche Projekte im Land mit insgesamt 10,6 Millionen Euro.
Auch im Landkreis Sigmaringen und im Zollernalbkreis sind insgesamt fünf Projekte dabei:
Dazu die Grüne Landtagsabgeordnete Andrea Bogner-Unden:
„In Zeiten, in denen Wirtschaft und Gesellschaft mit großen Herausforderungen zu kämpfen haben ist es umso wichtiger, dass wir unsere ländlichen Räume im Fokus behalten. Die Landesregierung leistet mit der unterjährigen Zusatzförderung mit ELR-Mitteln einen wichtigen Beitrag für die Städte und Kommunen in unserem Landkreis. Diese können damit den ländlichen Raum weiterhin attraktiv und lebenswert erhalten, beispielsweise mit der Neugestaltung von Ortsmitten (Bingen ELR 2023) oder der Herstellung von Barrierefreiheit (Sauldorf 2023).“
Konkrete Zahlen:
Landkreis Sigmaringen:
- Stadt Hettingen, Stadtteil Inneringen: bereitgestellter Zuschuss in Höhe von 118.640 Euro im Themenfeld „Arbeiten“
- Gemeinde Hohentengen, Ortsteil Günzkofen: 50.000 Euro für „Innenentwicklung/Wohnen“
- Gemeinde Ostrach, Ortsteil Burgweiler: 105.000 Euro für „Innenentwicklung/Wohnen“
Zollernalbkreis:
- Stadt Haigerloch, Stadtteil Hart: 11.460 Euro für „Innenentwicklung/Wohnen“
- Gemeinde Straßberg: 200.000 Euro für „Innenentwicklung/Wohnen“
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um die Verdichtungsräume. In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei der Gemeinde (Investitionsort).
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2024 digital beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.
Einen Überblick über das Antragsverfahren und die vielfältigen Möglichkeiten des ELR bekommen Sie in diesem Erklärfilm: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/mediathek/media/mid/elr-erklaerfilm/
Weitere Informationen zum ELR finden Sie unter: www.mlr-bw.de/elr