Herzlichen Glückwunsch an Noori und Muharib
im Rahmen der Einbürgerungs-Feierlichkeiten des Innenministeriums hatten wir diese Woche die Ehre, Noori und Muharib in meinem Büro willkommen zu heißen. Beide sind 2015 aus dem Irak nach Deutschland geflüchtet und haben in diesem Jahr ihre deutsche Staatsbürgerschaft erhalten – Ein großer Moment für sie, und auch für uns, ihre Geschichte zu hören!
Muharib, der als Fahrer bei einem Speditionsunternehmen arbeitet und zudem ein talentierter Fotograf ist, sagt über die Veränderungen in seinem Leben seit Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft: „Es lebt sich nun einfach freier. Ich kann zum Beispiel reisen wohin ich möchte.“ 🛣️📸
Noori, der eine Ausbildung zum Erzieher gemacht hat, ist seit Oktober Gruppenleitung in einem städtischen Kindergarten. Zuvor hat er in einer Jugendeinrichtung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gearbeitet. Darüber hinaus setzt er sich bundesweit für die Jesiden ein, hält Vorträge an Schulen über Flucht und Migration und engagiert sich ehrenamtlich für Geflüchtete. So war er unter anderem als Übersetzer tätig und hat sich stets dafür stark gemacht, das Thema Flucht und Integration ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Er selbst sieht sich als interkultureller Vermittler und Brückenbauer. 👨👩👧👦📚
Ich gratuliere beiden von Herzen zu ihrer Einbürgerung! Sie haben mit viel Engagement und Durchhaltevermögen ihren Weg in die Gesellschaft gefunden und sind heute ein großartiges Beispiel für erfolgreiche Integration.
👉 Was sind die gesetzlichen Bedingungen für eine Einbürgerung?
Mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen (mindestens B1-Niveau)
Ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe
Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
Keine schweren Straftaten oder laufenden Ermittlungsverfahren