Mit der Genehmigung des nationalen Strategieplans in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 ist endlich der Weg frei, für die Umsetzung der baden-württembergischen Förderprogramme für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums.
Baden-Württemberg startet bereits Anfang Dezember 2022 mit den Antragsverfahren, beispielsweise zum Agrarumweltprogramm FAKT für 2023 starten können, verkündete in dieser Woche Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, in Stuttgart, anlässlich der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission.
Baden-Württemberg setze neue Akzente in den regionalen Förderprogrammen. So liegt neben der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und dem Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten ein Fokus auf der Stärkung der umwelt- und klimabezogenen Maßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Förderprogramme der 2. Säule in Baden-Württemberg ab 2023
Insgesamt werden 16 Förderprogramme in der neuen Förderperiode in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz und Tierwohl sowie im Bereich der ländlichen Entwicklung angeboten:
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
- Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) inkl. Junglandwirteförderung
- Diversifizierung
- Förderung von Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
- Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
- Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
- Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
- Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)
- Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
- Regionalentwicklungsprogramm LEADER
Weitere Informationen zu der neuen GAP-Förderperiode finden Sie unter www.gap-bw.de.
Die vollständige Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz können Sie HIER abrufen.