15.02.2017: (ABU) In der letzten Woche habe ich aus Überzeugung dem Antrag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP zur Ausstattung und Altersversorgung der Abgeordneten zugestimmt.
Ich habe mich dafür entschieden, weil ich die Politik des Gehört Werdens fortsetzen und dies auch als Abgeordnete in unserem Landkreis leben will. Dazu haben wir in der Landtagsfraktion mit 47 Abgeordneten aus allen Landesteilen sehr gute Voraussetzungen. Unsere Fraktion ist so vielfältig wie das Land, aber das Land ist groß. Wir Abgeordnete haben im Ländervergleich besonders große Wahlkreise: Auf einen Abgeordneten kommen in etwa 75.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Im Durchschnitt aller Flächenbundesländer sind es nur rund 42.000. Daraus erklärt sich mein Kernanliegen des gefällten Beschlusses zur Ausstattung von uns Abgeordneten und unserer Büros. Hier wird unsere Arbeit in den Wahlkreisen gestärkt.
Ich sehe die jetzige Lösung als einen echten Kompromiss der Fraktionen an. Deshalb trage ich auch die Anpassung der Kostenpauschale und des Indexverfahren sowie die Wahl zwischen privater und staatlicher Altersversorgung mit. Dieser vier Punkte standen ausschließlich als komplettes Paket zur Abstimmung. Dieser Konsens entspricht sicher nicht vollständig dem, was ich als Lösung angestrebt hätte.
Ich persönlich hätte zum Beispiel gut auf das Optionsmodell zur Altersversorgung verzichten können. Da ich mein Leben lang gearbeitet habe, betrifft mich diese Neuerung nicht sonderlich stark. Allerdings bekomme ich für meine fünf Jahre Tätigkeit als Abgeordnete weniger Rentenanwartschaften, als wenn ich in der Schule tätig geblieben wäre. Mit dem Optionsmodell sehe ich nun Vorteile für neue Abgeordnetenkollegen. Aktuell beträgt die durchschnittliche Mandatsdauer 13 Jahre. Nach dem alten Modell hätten Abgeordnete nach fünf Legislaturperioden, also 25 Jahre einen Rentenanspruch von 1.500 Euro erarbeitet. Das halte ich für nicht angemessen. So würde es noch viel schwieriger, gute Leute von der Wirtschaft weg und hin zur Politik zu gewinnen.
Von der Steigerung der Kostenpauschale profitiere ich keinesfalls persönlich. Hiermit werden Kosten des Wahlkreisbüros ebenso wie Veranstaltungen, Bürgerinformationen, Reisekosten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Büro- und Portokosten und mandatsbedingte Aufwendungen (z.B. zusätzliche Übernachtungen an Tagungsorten, die keinen Bezug zum Landtagsgeschehen direkt haben) bezahlt. Bisher wurde das Geld immer verbraucht und oft auch mehr ausgegeben. Von Selbstbedienung kann hier keine Rede sein, denn das Geld wird nur zweckgebunden ausbezahlt. Was nicht verbraucht wird, verfällt. Leider ist aktuell überwiegend von „Selbstbedienung“ die Rede. Eine Kritik, die meines Erachtens nur auf den ersten Blick verständlich ist. Umso wichtiger ist es, genau die Verfahren zur Sicherung der Unabhängigkeit von Abgeordneten und die Beweggründe zu erklären (siehe unten).
Mein grüner Anspruch an Politik ist Nähe, Transparenz und Sichtbarkeit. Ich möchte die Demokratie leben, einen engen Kontakt pflegen und Ihre Anregungen sowie die Belange der Menschen in das Parlament tragen. Dafür ist eine ausreichende Ausstattung bei fairer Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nötig. Da wirklich sehr viel Arbeit ansteht. Themen, die im Kreis anfallen (z.B. aktuell Kinderärztlicher Notdienst, B311neu, Mobilitätsoffensive, Schülerverkehr Stetten-Sigmaringen, Biber, Windkraft, Natura 2000 Stelle, Gemeinschaftsschulen, etc.) sollen sauber recherchiert, Fragen beantwortet, Termine vereinbart, Abrechnungen eingereicht, Besuchergruppen organisiert, Pressemitteilungen zeitnah bearbeitet werden. Zurzeit arbeiten meine Mitarbeiterinnen mehr, als ich ihnen bezahlen kann. Das ist noch der Zauber des Anfangs. Allerdings habe ich auch eine Fürsorgepflicht ihnen gegenüber. Deshalb ist mir die Erhöhung diesbezüglich sehr wichtig und dringend nötig.
Verfahren zur Sicherung der Unabhängigkeit von Abgeordneten
Unsere verfassungsmäßige Ordnung sieht vor, dass wir Abgeordneten zur Sicherung unserer Unabhängigkeit über unsere Angelegenheiten selbst entscheiden müssen. 2008 hatte der Landtag eine umfassende Parlamentsreform beschlossen, die mit der darauffolgenden Wahlperiode in 2011 wirksam wurde: Das Parlament wurde von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament; die Altersversorgung der Abgeordneten wurde von einer Pensionsregelung auf eine rein private Vorsorge umgestellt. Diese Reform hat nun eine Wahlperiode gewirkt, und für die vier Fraktionen hat sich in einigen Punkten Änderungsbedarf ergeben. Bei der Suche nach Lösungen zwischen den vier parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführern gab es unterschiedliche Vorstellungen und Interessen.
Herzliche Grüße,
Andrea Bogner-Unden