Landtagsabgeordnete Bogner-Unden freut sich über die getroffene Haushaltsvereinbarung „Im Zuge der jüngsten Beratungen der Haushaltskommission des Landes haben wir wichtige Fortschritte für ein zukunftsfähiges Baden-Württemberg erzielt, die insbesondere den Kommunen zugutekommen sollen. Gemeinsam möchten wir ein Baden-Württemberg gestalten, in dem Forschung, Wirtschaft und das Wohl künftiger Generationen florieren. Wir sind uns unserer gemeinsamen Verantwortung bewusst und arbeiten eng zusammen. Die getroffenen Vereinbarungen tragen zur Unterstützung bei, um dieses Ziel zu erreichen.“ Die Abgeordnete weiter: „Die Rückmeldungen aus den Kommunen zu den dringendsten Herausforderungen für die kommunalen Haushalte 2024 waren von großem Wert und haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zuweisungen des Landes in den kommenden Jahren zielgerichtet zu gestalten. Ich möchte mich herzlich für den konstruktiven Austausch in den vergangenen Monaten bedanken.“
Das sind die wesentlichen Punkte der Haushaltsvereinbarungen:
Ganztagsausbau und Kinderbetreuung
Um berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen, legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Ausbau der Ganztagsangebote. Wir sind uns einig, dass dieser Bereich von großer Bedeutung ist, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Aus diesem Grund stellen wir zusätzliche Mittel bereit und schaffen Planungs- und Finanzierungssicherheit bis 2027. Das Losverfahren wird nicht stattfinden. Die jährlichen Tranchen in dreistelliger Millionenhöhe sollen sicherstellen, dass alle vorliegenden und vollständig eingereichten Anträge auf Förderung zügig bearbeitet und bewilligt werden können.
Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung
Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Situation im Gesundheitswesen ist uns bewusst, dass die finanzielle Lage vieler Krankenhäuser, insbesondere in ländlichen Regionen, angespannt ist. Die Digitalisierung der Krankenhäuser spielt dabei eine zentrale Rolle, um die medizinische Versorgung auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten. Hierzu stellen wir bereits im Jahr 2024 originäre Landesmittel in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung, die in Digitalisierung und andere notwendige Investitionen fließen werden. Dieses Sofortprogramm für die Kliniken werden wir 2025 fortführen, so dass insgesamt 300 Millionen Euro Landeshilfe für die Kliniken zur Verfügung stehen. Über den KIF und mit originären Landesmitteln werden auch in den Folgejahren Mittel bereitgestellt werden, insbesondere um die Kosten getätigter Investitionen zu refinanzieren und notwendige Bundesprogramme zu kofinanzieren.
Unterstützung bei der Flüchtlingsversorgung
Die Versorgung von Schutzsuchenden bleibt eine herausfordernde Aufgabe, besonders für die finanziell stark belasteten Kommunen. Das Land wird auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Sie in dieser Verantwortung unterstützt werden. Für das Jahr 2024 werden die Bundesmittel vollständig an die Kommunen weitergeleitet. Ab 2025 planen wir eine Weiterleitung von 50 %, da die Kommunen rund ein Viertel der Aufwendungen zu tragen haben und beim Land rund drei Viertel der Aufwendungen auflaufen.
Schulbauförderung
Die Schulbauförderung wird in den kommenden Jahren weiter gestärkt. Um Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten von Schulen finanzieren zu können, erhöhen wir die Mittel auf jährlich 250 Millionen Euro. Außerdem möchten wir im Rahmen der Förderung die Sanierung von Lehrschwimmbecken sowie von Schwimmbädern, die von Schulen genutzt werden, mitaufnehmen.
Anpassung der Finanzausgleichsmasse
Die oben beschriebenen Maßnahmen erfordern eine Umschichtung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Ab 2025 und 2026 sollen jeweils 150 Millionen Euro von der Finanzausgleichsmasse A in die Finanzausgleichsmasse B umgeschichtet werden, um den kommunalen Investitionsfonds zu stärken. Dies betrifft vor allem die Investitionsmittel für Krankenhäuser, Schulbauten und andere dringliche kommunale Investitionen. Zudem werden wir den Ausgleichstock für gestiegene Baukosten um weitere 25 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 anheben, um die finanzielle Belastung durch die hohen Baukosten abzufedern. Die Grundzüge hierzu haben wir bereits mit den kommunalen Landesverbänden besprochen.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Die gestiegenen Baukosten machen auch im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Anpassungen erforderlich. Aus diesem Grund erhöhen wir die Fördermittel um jeweils 35 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026, um sicherzustellen, dass die Versorgung auch in den kommenden Jahren zu vertretbaren Kosten gewährleistet bleibt.