Zusätzliche Förderung in Höhe von 3,3 Millionen Euro
Landtagsabgeordnete Andrea Bogner-Unden: „Ohne das Ehrenamt könnte die Kulturlandschaft auf dem Land nicht überleben. Hier ist Unterstützung existenziell.“
Das Land stellt ab 2024 zusätzlich 3,3 Millionen Euro für die Förderung von Breitenkultur zur Verfügung. Das gab das Ministerium für Wissenschaft und Kultur am Freitag in Stuttgart bekannt. Das Geld kommt Vereinen der Amateurmusik, Amateurtheater und Trachten- und Heimatverbänden im Land zugute. Insgesamt profitieren rund 6.200 Vereine von der zusätzlichen Förderung.
Konkret wird die Probenpauschale (früher Chorleiter- und Dirigentenpauschale) aufgestockt und neu definiert. Statt einer Pauschale pro Verein wird sie nun pro Ensemble ausgezahlt. Das heißt, Vereine mit mehreren Ensembles erhalten mehr Geld für ihren Probenbetrieb. Davon profitieren vor allem Amateurmusikvereine, die oft mehrere Ensembles haben. Die Förderung berücksichtigt damit zeitlichen Mehraufwand gerechter. Darüber hinaus kommen künftig weitere Gruppen in den Genuss der Förderung, so zum Beispiel die Heimat- und Trachtenvereine.
Andrea Bogner-Unden: „Über eine Million Menschen engagieren sich ehrenamtlich in der Breitenkultur. Dieses Engagement ist sehr wichtig, besonders auch bei uns im Ländlichen Raum.“ Ohne das Ehrenamt könne die Kulturlandschaft auf dem Land nicht überleben, so die Grüne Landtagsabgeordnete. „Die Vereine brauche unsere Unterstützung. Sie kämpfen mit dem demografischen Wandel, steigenden Preisen und den Nachwirkungen der Corona-Pandemie.“
Die neue Handreichung des Landesmusikverbands namens "Green Music BW" soll die Vereine auf ihrem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. Sie enthält konkrete Tipps für Organisation, Gebäude, Veranstaltungen, Mobilität und Beschaffung. Ziel ist es, den Vereinen Hilfe zur Selbsthilfe für mehr Nachhaltigkeit zu geben.
Außerdem werden die Strukturen des Landesmusikverbands und des Landesverbands Amateurtheater angepasst, unter anderem um die Vereine besser bei der Weiterentwicklung, der Bildungsarbeit und den o.g. Herausforderungen besser unterstützen zu können.
Die neuen Förderrichtlinien werden ab 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Handreichung „Green Music BW“ ist ab sofort auf der Homepage des Landesmusikverbands abrufbar: www.landesmusikverband-bw.de/service/download/.