Andrea Bogner-Unden, MdL: „Gut ausgebautes Netz macht Radfahren und zu Fuß gehen sicherer und attraktiver.“
„Der Ausbau der kommunalen Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur geht voran. Baden-Württemberg gilt nicht umsonst als Vorbild bei der Rad- und Fußverkehrsförderung“, freut sich die Grüne Landtagsabgeordnete Andrea Bogner-Unden. Der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis profitieren auch in diesem Jahr vom heute vorgestellten Förderprogramm des Landes. Neu ins Programm hinzugekommen sind in diesem Jahr der Geh- und Radweg an der Unterführung der K7107 und L410 im Zollernalbkreis.
Folgende Maßnahmen fanden sich schon im Programm des Landes für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur nach LGVFG 2024-2028*:
· Geh- und Radweg Sigmaringen/Laiz - Sigmaringen, BA II zwischen Gorheimer Allee und Grenzstraße i.Z.d. Laizer Straße (Träger: Stadt Sigmaringen)
· Anlegen von Gehwegen in der OD Hohentengen/Völlkofen (Träger: Gemeinde Hohentengen)
· Beseitigung BÜ B 32 -Altshauser Str. i.Z.d. Baus der Entlastungsstr. Bauteil 3, Kostenanteil für Gehweg der Stadt Bad Saulgau (Träger: BMA Bad Saulgau)
· Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Bahn zwischen der L 280 (Sießener Str.) und der B 32 (Altshauser Str.) in Bad Saulgau (Träger: Stadtverwaltung Bad Saulgau)
· Donauradweg Gutenstein (Radnetz BW) (Träger: Stadt Sigmaringen)
· Errichtung von 12 Fahrradboxen am Bahnhof in Mengen durch die Stadt Mengen (Träger: Stadt Mengen)
· Errichtung von überdachten FAP (Träger: BMA Stetten am kalten Markt)
· Fahrradabstellanlage am Schulcampus in Mengen (Träger: Stadt Mengen)
· Fahrradabstellanlagen an der Realschule in Mengen (Träger: Stadt Mengen)
· Fahrradabstellanlagennetz (Träger: Stadt Mengen)
· Geh- und Radweg i.Z.d. der Straße Lange Straße in Balingen/Endingen (Gewerbegebiet Gehrn) (Träger: Stadtverwaltung Balingen)
· Geh- und Radweg Sigmaringen/Laiz - Sigmaringen, BA I (Laizer Str.) und BA III (Gohrheimer Allee) (Träger: Landratsamt Sigmaringen)
· Geh- und Radweg zwischen Hundersingen und Binzwangen (Träger: Landratsamt Sigmaringen)
· Herstellung von überdachten Fahrradabstellanlagen (B+R) (Träger: Gemeinde Sigmaringendorf)
· L 268, Neubau eines Gehweges in der OD Heudorf durch die Gemeinde Scheer (Träger: Stadt Scheer a.d. Donau)
· Lückenschluss der Radwegverbindung von Albstadt/Pfeffingen nach Albstadt/Tailfingen i.Z.d. L 442 inklusive einer Querungshilfe für den Radverkehr in Tailfingen (Träger: Stadt Albstadt)
· Neubau eines Geh- und Radweges entlang der K 8250 beim Badesee in Jettkofen (Träger: Landratsamt Sigmaringen)
· Rad- und Fußwegverbindung Rulfingen – Zielfingen (Träger: Stadt Mengen)
· Radweg Gewerbegebiet Königsegg (Träger: BMA Ostrach)
· Radweg über die Bahnlinie zwischen der L280 (Sießener Straße) und der B32 (Altshauser Straße) (Träger: BMA Bad Saulgau)
· Verbesserung des Rad- und Fußverkehrs i.Z.d. Hohenzollerngrabens zwischen Franz-Keller-Straße (Donauradweg) und Leopoldstraße (Träger: Stadt Sigmaringen)
„Mit dem Neu- und Ausbau dieser Radwege und Fußwege verbessern sich die Voraussetzungen für den alternativen Rad- und Fußverkehr deutlich“, betont MdL Andrea Bogner-Unden. „Radfahren und zu Fuß gehen ist Klimaschutz. Klar ist: Wenn wir wollen, dass die Menschen mehr selbst aktiv mobil sind, brauchen wir ein möglichst lückenloses Netz gut ausgebauter Wege. Unser Ziel ist es, dass auch der Weg zum Arbeitsplatz immer mehr mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Denn aktiv mobiles Pendeln ist gesund.“
Im Rahmen des Landesgemeindefinanzierungskonzepts – kurz LGVFG - fördert das Land laut MdL Andrea Bogner-Unden die kommunale Rad- und Verkehrsinfrastruktur. Das Landesprogramm zur Förderung von kommunaler Radverkehrsinfrastruktur für die Jahre 2024 bis 2028 umfasst über 900 Maßnahmen und löst mit einer Landesförderung von circa 375 Millionen Euro Investitionen mit einem Wert von circa 955 Millionen Euro aus.
*Hinweis
Die Programmaufnahme ist noch nicht gleichbedeutend mit einer Förderung. Um eine Förderung nach LGVFG und VwV-LGVFG zu erhalten, müssen die Vorhabenträger nach der Programmaufnahme in einer zweiten Stufe bei den Regierungspräsidien einen formalen Antrag auf Förderung einreichen. Über die Genehmigung und Bewilligung der Förderung entscheiden die Regierungspräsidien. Der aktuelle Programmumfang berücksichtigt die Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur (Sonderprogramm Stadt und Land). Die vollständige Finanzierung des Programms ist nur mit diesen Mittel gewährleistet.