Für die Modernisierung des Kirchbergerwegs im Teilort Heiligenzimmern erhält die Stadt Rosenfeld Fördermittel in Höhe von 82.693,56 Euro. Die Stadt Geislingen erhält für den Landwirtschaftsweg von Erlaheim zum Sportplatz ebenfalls Fördermittel in Höhe von 75.600,00 Euro. Das hat am Mittwoch (17. April) das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt. „Damit unterstützen wir unsere Kommunen für zukunftsweisende Investitionen in die Infrastruktur ländlicher Wege.“
MdL Bogner-Unden und MdL Holmberg freuen sich über die Förderungen zur Sanierung der Landwirtschaftswege. „Mit dem Förderprogramm unterstützen wir die Gemeinden dabei, ihre ländlichen Wege zukunftsfähig zu machen. Modernisierte ländliche Wege verbessern die Erreichbarkeit auf dem Land und die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft. Wir investieren damit in die Zukunft des ländlichen Raums."
In der aktuellen 34. Tranche erhalten elf Kommunen insgesamt rund 790.000 Euro für 15 Projekte mit knapp 9 Kilometer Länge. Seit Beginn des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege im Jahr 2018 hat die grün-geführte Landesregierung über 17 Millionen Euro an Zuschussmitteln bewilligt und damit rund 295 Kilometer ländlicher Wege in Baden-Württemberg erneuert.
Laut Angaben des Landwirtschaftsministeriums können Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Kosten für die Modernisierung zentraler ländlicher Wege beantragen. Gefördert wird beispielsweise die Sanierung von Hauptwirtschaftswegen, multifunktionalen Wegen und Verbindungswegen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem, dass die Gemeinden ein Wegenetzkonzept vorlegen, das mit der unteren Flurneuordnungsbehörde abgestimmt wurde. Zudem müssen sie nachweisen, dass die Sanierung erforderlich ist und die Finanzierung sichergestellt werden kann.
Die Förderung ist bis Ende 2026 verlängert worden. Anträge können die Gemeinden bei den Landratsämtern stellen, wie das zuständige Ministerium mitteilt.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/.